Die Gesundheitsreform ist im vollen Gange. Die Pläne von Nina Warken zur Stabilisierung der Beitragssätze für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) sind Ende April im Kabinett beschlossen worden. Die Zeit der Sparmaßnahmen im Gesundheitswesen hat begonnen. Hiervon betroffen gewesen wäre ursprünglich auch die Hautkrebsvorsorgeuntersuchung, die aufgrund von angeblich fehlender Evidenz aus dem Leistungskatalog der GKV gestrichen werden sollte. Auf Intervention der Fachgesellschaften wurde dies vorerst vertagt und der Gemeinsame Bundesausschuss beauftragt, die Evidenz erneut zu beurteilen. Wissenschaftliche Evidenz ist und bleibt also der maßgebliche Parameter für die Entscheidung, welche Leistungen im Gesundheitswesen übernommen werden. Leider wird Evidenz häufig nur da generiert, wo sich der Kostenaufwand lohnt, also für neue, kostspielige Präparate. Ob damit dann wirklich Einsparungen im Gesundheitswesen erreicht werden können, lässt sich bezweifeln.
Wissenschaftliche Präzision und Integrität sind die Grundpfeiler der klinischen Forschung und unserer Glaubwürdigkeit. Hier haben wir als Herausgeber von wissenschaftlichen Fachzeitschriften eine besondere Verantwortung. Seit Ende 2025 gibt es im Internet mehr von künstlicher Intelligenz (KI) generierte Inhalte als menschliche Beiträge und dieses Verhältnis verschiebt sich rasend schnell zu Ungunsten der menschlichen Inhalte. Der Techanalyst Philipp Klöckner forderte daher kürzlich ein Bio-Siegel für menschliche Beiträge. Einen Ansatz, den wir als Herausgeber auch für die bei uns eingereichten Beiträge fordern müssen. Tatsächlich bekommen wir immer häufiger Arbeiten, denen man es an der Nase ansehen kann, dass hier „large language models“ (LLM) mitgewirkt haben, was aber nicht entsprechend deklariert wurde. Zum Glück gibt es Analysemethoden, die dies prüfen können. Ja, es ist mühsam, wissenschaftliche Beiträge selbst zu verfassen und der Mensch ist bekanntlich ein bequemes Wesen, daher ist die Verlockung groß, es einfach die KI machen zu lassen. Nur leider entspricht das wissenschaftlichem Fehlverhalten, das wir nicht tolerieren dürfen, da es die Glaubwürdigkeit des gesamten Wissenschaftsbetriebes infrage stellt. Um dies zu verhindern, gibt es für alle Journale der Springer-Nature-Gruppe KI-Richtlinien, die unter anderem verlangen, dass die Verwendung von LLM immer angemessen dokumentiert werden muss. In diesem Sinne appellieren wir an alle Autorinnen und Autoren, sich ihrer wissenschaftlichen Integrität zu besinnen und entweder auf die Verwendung von LLM zu verzichten oder es entsprechend transparent zu deklarieren.
In der aktuellen Ausgabe präsentieren wir Ihnen Beiträge, die garantiert ohne LLM erstellt wurden. Angelova-Fischer I et al. berichten von ihren Erfahrungen mit dem Einsatz von Dupilumab beim atopischen und nicht atopischen Hand- und Fußekzem und beschreiben die Möglichkeit der Dosisreduktion in der Erhaltungstherapie (S. 42). Untersuchungen aus der Corona-Zeit von Guerrero VH et al. zeigen, dass Personen mit allergischen Erkrankungen ein erhöhtes Risiko für immunogene Nebenwirkungen von Impfungen haben (S. 34).
Höhepunkt und Pflichtlektüre dieser Ausgabe ist der CME-Beitrag von Prof. Knut Brockow, München, der sich mit der oft schwierigen Diagnostik bei Mastozytose, hereditären α-Tryptasamie, Histaminintoleranz oder Mastzellaktivierungssyndrom befasst (S. 24). Mit großer Trauer und Betroffenheit müssen wir mitteilen, dass Prof. Brockow kurz nach Fertigstellung dieses Beitrags bei einem Unfall ums Leben gekommen ist. Als persönlichen Freund und hoch geschätzten Kollegen, als langjähriges Mitglied des Herausgeberkollegiums des Allergo Journal und als einen wunderbaren, warmherzigen und positiven Menschen werden wir ihn sehr vermissen und ihn in stetem Angedenken halten. Einen ausführlichen Nachruf finden Sie auf S. 56. Unser tiefstes Mitgefühl gilt seiner Familie, Angehörigen und Freunden.
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